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   BPatG, 25.04.2001 - 26 W (pat) 249/00   

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BPatG, 25.04.2001 - 26 W (pat) 249/00 (https://dejure.org/2001,23660)
BPatG, Entscheidung vom 25.04.2001 - 26 W (pat) 249/00 (https://dejure.org/2001,23660)
BPatG, Entscheidung vom 25. April 2001 - 26 W (pat) 249/00 (https://dejure.org/2001,23660)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 25.04.2001 - 26 W (pat) 249/00
    Kann demnach einer Wortmarke kein für die beanspruchten Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und handelt es sich auch nicht um ein so gebräuchliches Wort der deutschen oder einer sonst im Inland geläufigen Sprache, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung (vgl BGH WRP 1998, 495 - Today) - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, daß einem als Marke verwendeten Wortzeichen die Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (vgl BGH MarkenR 1999, 349 - YES).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96

    FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis

    Auszug aus BPatG, 25.04.2001 - 26 W (pat) 249/00
    Zu den nach § 8 Absatz 2 Nr. 2 MarkenG vom Markenschutz ausgeschlossenen Angaben zählen allerdings nicht nur die ausdrücklich aufgeführten, sondern auch solche, die für den Warenverkehr wichtige und für den umworbenen Abnehmerkreis irgendwie bedeutsame Umstände mit konkretem Bezug auf die betreffenden Waren selbst beschreiben (vgl BGH GRUR 1998, 813 - CHANGE; BGH BlPMZ 1999, 410, 411 - FOR YOU).
  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 25.04.2001 - 26 W (pat) 249/00
    Dabei ist davon auszugehen, daß ein Eintragungshindernis auch dann besteht, wenn eine Benutzung der Sachangabe bisher noch nicht erfolgt ist, eine solche jedoch nach den gegebenen Umständen erfolgen wird (vgl BGH GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH).
  • BGH, 18.03.1999 - I ZB 27/96

    HOUSE OF BLUES

    Auszug aus BPatG, 25.04.2001 - 26 W (pat) 249/00
    Auch bei einer Wertung von "CASA TOSCANA" als Hinweis auf einen Geschäftsbetrieb, der schwerpunktmäßig Möbel anbietet, die besonders für die Ausstattung von "toskanischen Häusern" bestimmt und geeignet sind, bezieht sich diese Annahme ausschließlich auf das betreffende Unternehmen, nicht aber auf die von ihm hergestellten oder vertriebenen Waren selbst (vgl. dazu BGH GRUR 1999, 988 - HOUSE OF BLUES).
  • BGH, 22.09.1999 - I ZB 19/97

    FÜNFER; Markenrechtliche Unterscheidungskraft einer an eine Zahl angelehnten

    Auszug aus BPatG, 25.04.2001 - 26 W (pat) 249/00
    Eine derartige Mehrdeutigkeit spricht zusätzlich für die erforderliche Unterscheidungskraft der Anmeldung (vgl. BGH MarkenR 1999, 400 - FÜNFER).
  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

    Auszug aus BPatG, 25.04.2001 - 26 W (pat) 249/00
    Kann demnach einer Wortmarke kein für die beanspruchten Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und handelt es sich auch nicht um ein so gebräuchliches Wort der deutschen oder einer sonst im Inland geläufigen Sprache, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung (vgl BGH WRP 1998, 495 - Today) - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, daß einem als Marke verwendeten Wortzeichen die Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (vgl BGH MarkenR 1999, 349 - YES).
  • BGH, 05.02.1998 - I ZB 25/95

    "CHANGE"; Freihaltungsbedürfnis für Tabakerzeugnisse

    Auszug aus BPatG, 25.04.2001 - 26 W (pat) 249/00
    Zu den nach § 8 Absatz 2 Nr. 2 MarkenG vom Markenschutz ausgeschlossenen Angaben zählen allerdings nicht nur die ausdrücklich aufgeführten, sondern auch solche, die für den Warenverkehr wichtige und für den umworbenen Abnehmerkreis irgendwie bedeutsame Umstände mit konkretem Bezug auf die betreffenden Waren selbst beschreiben (vgl BGH GRUR 1998, 813 - CHANGE; BGH BlPMZ 1999, 410, 411 - FOR YOU).
  • BPatG, 08.06.2011 - 26 W (pat) 98/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "CASA DEL ESPRESSO" - keine Unterscheidungskraft

    Die Entscheidungen "la bella casa" (BPatG PAVIS PROMA, 26 W (pat) 263/00), "casa natura" (BPatG PAVIS PROMA, 29 W (pat) 64/97) und "Casa Toscana" (BPatG PAVIS PROMA, 26 W (pat) 249/00) haben demgegenüber entweder noch auf die beim Endverbraucher voraussetzbaren Fremdsprachenkenntnisse abgestellt, ohne ein ggf. abweichendes Sprach- und Fachverständnis der am Handel beteiligten Verkehrskreise als maßgeblich zu berücksichtigen (vgl. hierzu inzwischen Hacker/Ströbele, 9. Aufl., Rn. 109, 332 zu § 8, EuGH, GRUR 2006, 411, 413 (Nr. 32) - Matratzen Concord/Hukla; BPatG MarkenR 2007, 527 - Rapido; EuGH GRUR 2010, 534 - 536 - PRANAHAUS), oder sie sind zu dem Schluss gelangt, dass sich die konkrete Wortkombination gerade nicht zur Beschreibung der angemeldeten Waren (wie "Casa Toscana" für Möbel) eigne.
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